Fachanwalt für Erbrecht

 

Nachdem ich bereits seit 2008 als Nachlasspfleger und Nachlassverwalter tätig bin, habe ich mich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert und die Qualifikation des Fachanwalts für Erbrecht erlangt. Bereits 2010 hatte ich die hierfür notwendigen theoretischen Kenntnisse durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs erlangt. Sodann wurde mir im Januar 2015 infolge des Nachweises meiner praktischen Erfahrungen die Erlaubnis zum Führen des Titels "Fachanwalt für Erbrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen erteilt. 


Ich biete umfassende erbrechtliche Beratung an. Dies betrifft zunächst die Beratung vor dem Erbfall, bspw. zur Ausnutzung von Steuerfreibeträgen durch lebzeitige Schenkungen oder aber die Errichtung von Testamenten samt den bestehenden erbrechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Nach dem Erbfall berate und vertrete ich Sie zur Regelung Ihrer Nachlassangelegenheiten wie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Lösung der damit zusammenhängenden Probleme oder aber die Durchsetzung bestehender Pflichtteilsansprüche und vorgeschalteter Auskunftsansprüche. Zudem vertrete ich Sie im Erbscheinverfahren und unterstütze Sie bei der Beibringung und Zusammenstellung der hierfür notwendigen Urkunden.


Vergütung und Gebühren

Für eine erste persönliche Beratung in meinem Büro fallen in Abhängigkeit von der rechtlichen Schwierigkeit sowie der finanziellen Bedeutung der Angelegenheit (unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet) Gebühren zwischen 100,00 EUR und 150,00 EUR netto pro Stunde an. Folgt aus dieser Beratung ein weitergehender Auftrag, so erfolgt die weitere Gebührenabrechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf Basis der Streitwerthöhe oder aber auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung, welche die Abrechnung auf Stundenbasis oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars zum Gegenstand haben kann.