Tätigkeit als Nachlasspfleger

Seit 2008 werde ich regelmäßig von den Nachlassgerichten im mitteldeutschen Raum als Nachlasspfleger bestellt und kann zwischenzeitlich auf mehrere hundert erfolgreich abgeschlossene Nachlasspflegschaftsverfahren zurückblicken. Neben der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses erstrecken sich meine Aufgaben im Falle vermögender Nachlässe auch auf die Ermittlung der unbekannten Erben.

Testamentsvollstreckung

Ebenfalls werde ich von den Nachlassgerichten als Testamentsvollstrecker bestellt und sorge für die Umsetzung der jeweiligen testamentarischen Verfügungen der Erblasser. In diesem Zusammenhang habe ich 2018 den Lehrgang zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) erfolgreich abgeschlossen.

 

Sollten Sie selbst beabsichtigen, im Rahmen Ihrer letztwilligen Verfügung Testamentsvollstreckung anzuordnen, so stehe ich auch an dieser Stelle beratend zur Seite und biete meine praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung an.